Ambulant Betreutes Wohnen in Familien

Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen soll ermöglicht werden, in ihren Familien weiter leben zu können, wenn ihre Eltern verstorben sind. Insbesondere sind es Menschen mit Behinderungen, die aufgrund von Einschränkungen nicht zur selbständigen Lebensführung in der Lage sind und deshalb die Unterstützung durch ihre Familien benötigen. Auch besteht die Möglichkeit für Menschen mit Behinderung, die in einem Heim leben, in das Begleitende Wohnen aufgenommen zu werden.

Ziel der Hilfe ist es, den familiären Rahmen zu erhalten und durch flexible und bedürfnisorientierte Maßnahmen die betreuende Familie zu entlasten. Die häusliche Pflege durch die Angehörigen soll eine faire Alternative zur Heimunterbringung sein.

Insbesondere zielt das Begleitende Wohnen in Familien auf:

  • die Förderung auf die Erlangung von mehr Selbständigkeit und Autonomie des Betroffenen außerhalb des Elternhauses,
  • den Versuch, Interessen und Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung und dessen pflegende Familienangehörige in Einklang zu bringen,
  • die Entlastung und Erhaltung der Betreuungs- und Pflegefähigkeit der Familie,
  • die Unterstützung bei Ablösungsprozessen des Menschen mit Behinderung.

Struktur und Umfang:

  • Regionales Einzugsgebiet,
  • Zeitlich befristete (verlängerbare) ambulant organisierte Betreuung und Unterstützung in der betreuenden Familie,
  • An Lebenslagen und den Bedürfnissen ausgerichtete Besuchszeiten,
  • Betreuungsumfang entsprechend der Vereinbarungen mit dem Betroffenen, der Familie und mit der Kostenzusage bestätigten individuellen Hilfebedarf,
  • Ganzheitlicher Ansatz,
  • Zusammenarbeit mit den öffentlichen Dienstleistungs- und Versorgungssystemen.

Leistungselemente:

  • Vermittlung von stundenweise, tageweise und mehrtägige Betreuungs- und Pflegehilfe, wahlweise in der Familienwohnung oder in den Betreuungsräumen des Familienentlastenden Dienstes oder an anderen Orten
  • Sozialpädagogische Beratung und Begleitung von Familien
  • Hilfen bei der Vermittlung von Gastfamilien
  • Vermittlung von sonstigen Hilfen
  • Angebote der Freizeitgestaltung und Erwachsenenbildung